Neue Regelungen zum Aufhängen von Wahlplakaten
In der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Herne hat die FDP einen Antrag zur Neuregelung zum Aufhängen von Wahlplakaten eingebracht. Ziel der Freien Demokraten ist die Reduzierung von Wahlplakaten im Stadtgebiet. Konkret wird beantragt, dass jede Partei, die bei der Wahl antritt, bis zu 20 Großflächenplakate aufstellen darf. Zudem sollen an zentralen und viel besuchten Orten im Herner Stadtgebiet Plakatwände aufgebaut werden, an denen jede Partei, die bei der Wahl antritt, bis zu zwei Plakate anbringen kann. Zusätzlich soll die Stadt Herne eine ausreichende Anzahl an Plakaten im Stadtgebiet aufhängen, an dem der Wahltermin und alle antretenden Parteien aufgeführt werden.
„Zu jeder Wahl werden Unmengen von Wahlplakaten produziert und im Herner Stadtgebiet aufgehangen. Für einen gewissen Zeitraum wird das Stadtbild von den Gesichtern und Slogans der Parteien geprägt, was sicherlich signalisiert, dass in Kürze wieder Wahlen anstehen und so die Bürger*innen dafür sensibilisiert werden sollen“, so Thomas Bloch von der FDP-Ratsgruppe. Dieses ist nach Auffassung der Liberalen durchaus mit Problemen verbunden: Nicht selten hängen Plakate so, dass diesen den Verkehr beinträchtigen bzw. vom Wind oder Personen heruntergerissen und so zu einer Gefahrenstelle werden. Je nach Material tragen die Plakate auch zur Umweltverschmutzung bei.
Aus Sicht der Liberalen gibt es jedoch viele andere Möglichkeiten, potenziellen Wähler*innen die Inhalte zu präsentieren und an den Wahltermin zu erinnern: „Neben den klassischen Infoveranstaltungen, Wahlständen, Flyern usw., nimmt die Wahlwerbung im Internet und im Bereich Social Media eine immer stärker werdende Rolle ein. Auf Grund dessen, kann die Stadt Herne hier voran gehen und sich selbst eine Maximalgrenze für Wahlplakate setzen und der Plakatflut vor der anstehenden Bundestagswahl entgegenwirken.“, so Thomas Bloch weiter.
Da die Ratssitzung wegen der anhaltenden Pandemie auf den Haupt- und Personalausschuss delegiert worden ist, hat sich die FDP-Ratsgruppe im Vorfeld an die anderen Ratsparteien gewandt und um entsprechende Unterstützung für den Antrag geworben. Im Haupt- und Personalausschuss ist die FDP nicht vertreten, kann somit in der Sitzung auch keine entsprechende Antragsbegründung geben.