Nachgefragt: Personenanzahl bei Eheschließungen

Von Thomas Bloch

In der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Herne fragt die FDP nach dem Grund für die Beschränkung der Teilnehmer an Trauungen im Herner Rathaus.

Nachfolgend die Anfrage im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die FDP-Ratsgruppe bittet Sie, nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Herne zu setzen:

Personenanzahl bei Eheschließungen

Laut Veröffentlichung auf der Website der Stadt Herne ist die maximale Personenanzahl bei Eheschließungen im Trauzimmer des Herner Rathauses auf 12 Gäste plus einen Fotografen beschränkt. 

Die FDP-Ratsgruppe bittet Sie dazu um Beantwortung folgender Fragen:

  • Aus welchem Grund gibt es aktuell eine Beschränkung auf 12 Gäste plus einen Fotografen? Handelt es sich dabei um eine noch nicht zurückgenommene Einschränkung aus der Corona-Zeit oder gibt es andere Gründe dafür?
  • Inwieweit ist eine Teilnahme von rollstuhlfahrenden Personen an einer Trauung möglich? Wie viele Plätze würde für einen Rollstuhl in Anspruch genommen werden?