Die Landeswahlversammlung ist öffentlich.
Die Delegiertenrechte der Kreisverbände nach § 15 Abs. 4 und 5 der Landesverbandssatzung sind den Kreisverbänden am 12. Januar 2024 per E-Mail mitgeteilt worden.
Gemäß § 26 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Landesverbandssatzung wird die Landeswahlversammlung (ausschließlich) durch elektronische Benachrichtigung an die Kreisverbände einberufen. Den Delegierten und Ersatzdelegierten zur Landeswahlversammlung geht diese elektronische Benachrichtigung ebenfalls zu, sofern sie zum Zeitpunkt des Einladungsversandes bereits der Landesgeschäftsstelle gemeldet worden sind. Andernfalls ist die Einladung durch die Kreisverbände an die Delegierten weiterzuleiten.
Stimmberechtigt sind bei der Landeswahlversammlung die Delegierten, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und mindestens seit drei Monaten einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie in Nordrhein-Westfalen ihren Hauptwohnsitz haben.
Zur Anmeldung und für die Stimmrechtsübertragung nutzen wir erneut das digitale Anmeldesystem, das auch bei Bundesparteitagen und Landesparteitagen zum Einsatz kommt. Den Anmeldelink erhalten die Delegierten in einer separaten E-Mail.
Auf § 15 Abs. 7 und 8 der Landesverbandssatzung, die die Stimmrechtsübertragung auf eine/n andere/n Delegierte/n oder Ersatzdelegierte/n des eigenen Kreisverbandes regelt, wird ausdrücklich hingewiesen.
Für Kandidatinnen und Kandidaten für die Landesliste zur Bundestagswahl besteht die Möglichkeit, sich den Mitgliedern über ein Kandidatenportalvorzustellen. Das Portal, das wir über unsere mitgliederinterne Plattform Confluence abbilden, ist ab sofort freigeschaltet. Bei Fragen oder Problemen zum Kandidatenportal und/oder zu Confluence wenden Sie sich gerne an die Landesgeschäftsstelle.
Auf unserer Webseite finden Sie fortlaufend aktualisierte Informationen rund um die Landeswahlversammlung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Henning Höne